Wie das Landgericht Düsseldorf heute entschieden hat, darf das Galaxy Tab 10.1 von Samsung auch weiterhin nicht in Deutschland verkauft werden.
Damit wurde der Einspruch von Samsung zurückgewiesen und die einstweilige Verfügung von Apple gegen den Verkauf des Galaxy Tab 10.1 bleibt bestehen. Das Gericht befand das Geschmacksmuster von Apple mit der Entscheidung für gültig und wieß darauf hin, dass andere Hersteller es auch schaffen würden ein anderes Muster zu verwenden.
Dies bedeutet für Samsung, dass das Galaxy Tab 10.1 bis auf weiteres in Deutschland weder produziert, verkauft noch Werbung für das Produkt gemacht werden darf.
Apple hatte am 25.8.2011 eine einstweilige Verfügung gegen Samsung erwirkt, mit welcher der Verkauf innerhalb Deutschlands unterbunden werden sollte. Gegen diese hatte Samsung Einspruch eingelegt. Dieser wurde heute zurückgewiesen. Die Hauptverhandlung steht zwar noch aus, allerdings sollten die Chancen für Samsung nach dem heutigen Urteil relativ gering sein.
Auch wenn ich nicht der größte Apple-Freund bin, ist für mich aus unternehmerischer Sicht vollkommen nachvollziehbar warum man so gehandelt hat. Was nicht heißen soll das die ganze Geschichte um Patenten und Geschmacksmustern in die korrekte Richtung läuft. Meiner Meinung nach liegt das Problem nicht an den Unternehmen, sondern an den Kriterien für Patentierungen. Egal ob Europa oder USA, es macht auf mich den Eindruck als seien die heutigen Patentsysteme für Zeiten, in denen ein Gerät aus tausenden von Einzelteilen besteht, nicht mehr geeignet.
Was sagt ihr zu dem Urteil? Verletzt das Galaxy Tab eurer Meinung nach das Geschmacksmuster von Apple?